Um die umfangreichen Anforderungen der DS-GVO, das BDSG und weitere Datenschutzvorgaben im Unternehmen systematisch zu planen, zu organisieren, zu steuern und zu kontrollieren ist ein Management System unerlässlich.
Diese Erforderlichkeit wird auch durch die DS-GVO Artikeln 5 (2), 24 (1) und 32 (1) d) sowie der Erwägungsgrund 78 begründet.
Die vollständige Erfüllung und Übereinstimmung (Compliance) mit der Verordnung, Gesetze und Richtlinien ist eine Grundvoraussetzung. Dabei ist die Form des Management Systems nicht vorgeschrieben.
Das Datenschutz Management System “DPM-ONLINE” lässt sich individuell an jedes Unternehmen anpassen, ist 24/7 auf einem eigenen Webserver verfügbar und das Unternehmen erfüllt bereits nach der Installation 75 % der aktuellen Datenschutzgesetze.
Dieses Management System ermöglicht gleichzeitig den Zugriff auf wertvolle Informationen und Hilfestellungen zum Thema Datenschutz, Datenschutz-Folgenabschätzung, Auftragsabwicklung, Kooperationen und Datenschutzverstöße.
Selbstverständlich verfügt DPM-ONLINE über ein Verarbeitungsverzeichnis mit einer großen Auswahl an Verarbeitungstätigkeiten aus vielen Kategorien.